Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat am 8. August das Verbot des Bundeskartellamtes für das gemeinsame Video-Onlineportal von ProsiebenSat1 und RTL bestätigt und damit die Beschwerde der beiden privaten Sendegruppen abgelehnt.
Wie die Tageszeitung die WELT schreibt, wollten RTL und ProSiebenSat1 eine auch für andere Sender offene zentrale Online-Mediathek eröffnen, auf der sich die Zuschauer Serien Filme, Shows und Nachrichtensendungen aus der TV-Ausstrahlung sieben Tage lang abrufen kann. Das Verbot dieses werbefinanzierten Modells wird vor allem mit der starken Marktmacht der beiden privaten Sender begründet, die auf dem Markt für Fernsehwerbung ein Duopol bildeten und vesucht sein könnten ihre Marktmacht auf die neuen Medien auszudehnen. Das Urteil bedeutet praktisch das Aus für die geplante gemeinsame Online-Video-Plattform, weil das Düsseldorfer Oberlandesgericht, wie die WELT meldet, keine Rechtsbeschwerde zugelassen hat. Doch den beiden Sendern bleibe noch der Weg der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. (8/12)