News: Medienpolitik

Jugendschutz-Bericht der KJM

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im dritten Quartal 2012 insgesamt 16 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Zwei davon kommen aus dem Rundfunk-, vierzehn aus dem Telemedienbereich.

Bei der Aufsicht über den Rundfunk arbeite die KJM Hand in Hand mit den Landesmedienanstalten sowie im Internetbereich mit jugendschutz.net. Für unter 18 Jahre nicht geeignet erschien den Medienwächtern der auf Kabel 1 noch vor 23 Uhr gezeigte Horrorfilm „Resident Evil: Apokalypse“ in einer ungekürzten Fassung, die von der FSK mit „keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet ist. Dies verstoße gegen geltende Jugendschutz-Bestimmungen, der Film hätte erst ab 23 Uhr ausgestrahlt werden dürfen.

Nicht geeignet für unter 16-Jährige (Sendezeitgrenze 22 bis 6 Uhr) hielt die Aufsicht zudem die Spiegel TV-Dokumentation „Tempel der Lust - Das Geschäft mit der käuflichen Liebe“, das bereits ab 20.15 Uhr auf Vox gezeigt wurde. Problematisch sei, dass die Doku auch ein SM- und Fetisch-Studio aufsuchte. Dabei seien ungewöhnliche Sexualpraktiken wie Atemreduktion, Vollgummierung oder Fesselung aus der Erwachsenenperspektive als normal dargestellt worden. Diese Sexualpraktiken entsprechen nicht dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren und könnten von ihnen nicht eingeordnet werden.

 Eine noch größere Jugendschutzrelevanz wird bei Internet-Inhalten gesehen, weil die Angebote im Netz nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern meist über einen längeren Zeitraum online sind. Beanstandet wurden pornografische Darstellungen sowie „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“, die einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV darstellten.

In 13 Fällen sei das Verfahren eingestellt worden, da die jugendschutzrelevanten Inhalte nach der Anhörung des Anbieters entfernt worden und auch die weiteren Voraussetzungen für eine Einstellung (kein absolut unzulässiges Angebot, kein Wiederholungstäter) gegeben waren.

Die KJM beschloss - je nach Art und Schwere der Verstöße - Beanstandungen, Untersagungen und/oder Bußgelder. Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch Strafrechtlich relevante Inhalte gibt die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab. (10/12)

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