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Medienpolitik
KJM mit Quartalsbericht zum Jugendmedienschutz
In einer Pressemitteilung der KJM heißt es, im Internetbereich werde die KJM von jugendschutz.net und den Landesmedienanstalten bei ihren Aufgaben unterstützt: jugendschutz.net oder auch die Landesmedienanstalten treten bei der Annahme von Verstößen vorab an die Anbieter heran und fordern diese auf, entsprechende Inhalte freiwillig herauszunehmen. Auf diese Weise könnten viele Internet-Fälle ohne aufwändiges Verfahren geklärt werden. Erst bei Nichtabhilfe oder in besonders schweren Fällen schreite die KJM ein.
Sowohl im Rundfunk als auch im Telemedienbereich könne die KJM nur gegen Anbieter mit Sitz in Deutschland vorgehen. Indizierungen fielen in das Aufgabengebiet der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Die KJM ist in dem Zusammenhang einerseits für die Abgabe von Stellungnahmen zu Indizierungsanträgen im Bereich der Telemedien zuständig und kann andererseits selbst Indizierungsanträge stellen.
Bei den TV-Programmen beanstandeten die Medienwächter vor allem Gewalt verherrlichende und zu reißerische Szenen in Serien wie der Dokusoap „Super Nanny“ (RTL), „V – Die Besucher“ (Pro Sieben) oder „Jim Caroll – In den Straßen von New York“ (RTL2). Im Internet stießen die Jugendschutzexperten auf pornografische und auch rechtsradikale Inhalte.
Die KJM beschloss – je nach Art und Schwere der Verstöße – Beanstandungen, Untersagungen und/oder Bußgelder. Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch. Strafrechtlich relevante Inhalte gibt die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) besteht seit April 2003 und nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. (7/12)
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