News: Medienpolitik

Erfolgreiche Klage gegen Drittsendezeiten-Vergabe

Die N24 Media GmbH hat als abgelehnte Bewerberin die Auswahlentscheidung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) bei der Vergabe der Drittsendezeiten in SAT.1 gerichtlich beanstandet. Das zuständige Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat am 5. September 2012 der Klage vollumfänglich stattgegeben und den Auswahl- und Zulassungsbescheid der LMK aufgehoben.

Dr. Torsten Rossmann (Foto), Vorsitzender der N24 Media-Geschäftsführung: "Wir sehen uns durch das Urteil bestätigt und gehen davon aus, dass sich die zuständige Landesmedienanstalt jetzt unvoreingenommen mit unseren Formaten auseinandersetzt."

Die schriftliche Urteilsbegründung hat das Gericht für Oktober angekündigt. (9/12)

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